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Ungerechtigkeit!

Schule

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Ungerechtigkeit!
17.07.2011
15:03 Uhr

(Offline) - Sie ist Weiblich (16-17 Jahre) und sie kommt aus Nordrhein-Westfalen
Hallo ,
Ich bin wirklich am Ende & weiß nicht was ich machen soll. Vorerst .. ich bin auf einer Christlichen Hauptschule ( ist aber eine Privatschule) Jahrgang 9.
Am Freitag haben wir bescheid bekommen welchen Abschluss wir schaffen also ob wir in Klasse A = Hauptschulabschluss oder Klasse B = Realabschluss kommen. Ich bin eine recht gute Schülerin und deswegen war eigentlich schon klar das ich in die B klasse komme . Lehrer haben es mir auch immer wieder nur bestätigt das ich das Zeug habe & das ich mit sicherheit rein kommen werde. Okay jetzt zu dem eigentlichen .. ich hab dann am freitag gesagt bekommen das ich nicht rein komme und zwar aus dem Grund das mir eine 2 fehlt . Diese zwei wurde mir aber zu 10000% versprochen! Wir sollten einen technischen Studenplan anfertigen & dekorieren. Dies habe ich getahn , auch abgegeben .. als ich das getahn habe hat der Lehrer mir zu 1000% zugesagt das ich diese zwei bekommen werde.. Dann am Freitag meinte er es hättte nicht gereicht weil die deko nicht so schön war ??!?! Er hat doch den Studenplan schon in der Hand gehabt und hatte doch gesehen wie er aussah ( meiner Meinung wirklich schön gestaltet) .. Er sagte mir dann es hat nur für eine drei gereicht & das ich mich damit abfinden soll. Jetzt wäre meine Frage was ich dagegen tuhen könnte , ich möchte nicht länger auf der Schule bleiben weil ich mir wirklich sehr verletzt darüber bin. Ich hätte da noch eine Frage ; jemand meinte ich könnte Abgang nach der 9ten machen & dann auf der Berufsschule meinen Realabschluss nachmachen. Geht das? Ich würde mich unheimlich über Antworten freuen!
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Beitrag/Antwort von Snake
18.07.2011
01:17 Uhr

Snake ist in folgenden Gruppen:

(Offline) - Er ist Männlich (18-22 Jahre) und er kommt aus Niedersachsen
→ Student Soziale Arbeit 3. Semester
Tun kannst du dagegen leider nichts. Auch wenn er es dir vorher gesagt hat dann kann es trotzdem sein, dass er seine Meinung begründet ändert.
Eine mündliche Zusage ist dem Fall nicht rechtlich bindend.

Und zu deiner anderen Frage: Ja, du kannst auf der Berufsschule den Realschulabschluss nachholen, dass ist möglich.
Also streng diech an, mache einen guten HS-Abschluss und dann auf der Berufsschule einen guten RS-Abschluss.


Signatur

Carpe Noctem - Nutze die Nacht
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Wurde bereits 7774x gelesen. 
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19.07.2011
10:22 Uhr

(Offline) - Sie ist Weiblich (16-17 Jahre) und sie kommt aus Nordrhein-Westfalen
Ich meinte eigentlich abgang nach der 9ten & dann auf die Berufsschule . Ich habe mich jetzt schon auf anderen Schulen angemeldet deswegen ist die frage schon beantowortet . Trotzdem danke :)

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