Das steht in der Hausordnung.
Wenn du (oder deine Eltern) die unterschrieben haben, dürfen die das schon.
Allerdings:
ZitatEine Internatswohnung oder ein Internatszimmer ist eine Wohnung im Sinne des Artikel 13 Grundgesetz. Sie muß auch dem Internatsbewohner einen unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung erlauben, einen Bereich, in den sich der Einzelne zurückziehen kann, niemand ohne Zustimmung des Bewohners Zutritt hat, in dem man in Ruhe gelassen wird und auch ein Recht auf Einsamkeit genießt (siehe BVerfGE 27, 1, 6). Diese Grundsätze müssen auch für grundrechtsmündige (etwa ab dem 14. Lebensjahr) und abgestuft für jüngere Internatsbewohner gelten. Dabei ist das wachsende Bedürfnis der Heranwachsenden zu selbständigem verantwortungsbewußten Handeln zu berücksichtigen, das den Entscheidungsspielraum der Personensorge fortschreitend einschränkt (§ 1626 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Datenschutzrechtlich ist das Eindringen in eine Wohnung in jedem Fall mit einer Datenerhebung über die Persönlichkeitssphäre oder sogar die Intimsphäre des Betroffenen verbunden.
Du kannst dich dagegen wehren, indem du sie einfach mal drauf ansprichst, oder - wenn das nichts bringt - evtl. sogar dich beim Leiter oder beim zust. Schulamt beschwerst.
Liebe Grüße