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Alk ab 18!?!

Liebe und Kummer

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Beitrag/Antwort von barney_grumble
17.06.2010
17:02 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (Älter als 22 Jahre) und er kommt aus Bayern
Nja bier hat schon iwie was mit liebe zu tun^^


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Beitrag/Antwort von WayZ
18.06.2010
05:00 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (Älter als 22 Jahre) und er kommt aus Nordrhein-Westfalen
Salve,

sooo, da muss erst der WayZ kommen und Licht ins Dunkel bringen - mit Machete Weg durch den Urwald schlag -

Also :

Es gibt in ganz Deutschland nur 1 Jugendschutzgesetz (JuSchG) , da es ein Bundesgesetz ist und kein Landesgesetz.

In diesem steht:

Zitat
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.


Quelle JuSchG : bist-du-staerker-als-alkohol.de | BZgA

Das heisst, eigentlich hättest du, bzw. dein Freund kein Problem haben sollen, in Rügen Alkoholhaltige Bier-Mischgetränke zu erhalten.

Anders ist es dann natürlich bei "Alkopops", denn dort gibt es seit Ende Dezember 2003 einen neuen Gesetzestext im JuSchG >>

Zitat
Nach § 9 Abs. 3 wird folgender Absatz 4 angefügt:
„(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten[...]


Hier der Link zum Alcopopsteuergesetz (Achtung PDF!!)

Zur Not einfach mal auf http://www.bist-du-staerker-als-alkohol.de/ schauen.

Im Endeffekt kann jedes Geschäft aber selber entscheiden, an welche Personen es Alkohol verkauft. Aber einfach mal ne Kopie des JuSchG mitnehmen, wenn ihr demnächst wieder wegfahrt. (Anni, das du in Rügen keinen Alk gekriegt hast liegt daran, das du aus Bayern kommst ;)

Oder einfach mal ganz lieb und nett den Filialleiter nach dem Aushang des Jugendschutzgesetzes befragen und dieses mit ihm einzusehen. Das Ordnungsamt interessiert sich sicherlich für diese Zuwiederhandlung gegen das deutsche Gesetz wenn er keins hat ^^

Denn nach :
§3 1 muss jeder Gewerbetreibende, sofern er unter einige oder mehrere der § des JuSchG fällt, diese auch sichtbar anbringen.

Zitat
§ 3 Bekanntmachung der Vorschriften
(1) Veranstalter und Gewerbetreibende haben die nach den §§ 4 bis 13 für ihre Betriebseinrichtungen und Veranstaltungen geltenden Vorschriften [...] durch deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen.


Deswegen kauft Getränke nur im Geschäft eures Vertrauens..

So long WayZ


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Beitrag/Antwort von Flippy_X
19.06.2010
17:47 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (16-17 Jahre) und er kommt aus Bayern
Hmm ok aber seit wann ist bitte n biermix n alkopop :/
für mich bleibt das so oder so n biermix egal wie andre dazu sagen
hier bekommt mans ab 16 und dass is ok
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Beitrag/Antwort von WayZ
19.06.2010
20:09 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (Älter als 22 Jahre) und er kommt aus Nordrhein-Westfalen

Ich habe auch nie gesagt, das ein Biermix ein Alkopop ist, kommt halt auf die % an, die an Umdrehungen drin ist. Alles, wo brantweinhaltiges drin ist, ist Alkopop.

Wie schon gesagt, ich wär das mit der Verkäuferin / Kassenkraft durchgegangen und hätte dann ggf. den Filialleiter gerufen.

Aber um es noch einmal zu sagen, jedes Geschäft darf selber entscheiden, an wen er was verkauft, ich sag mal auch, ob er dir als 14-15jähriger / jährige Kondome verkaufen würde.


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Beitrag/Antwort von barney_grumble
19.06.2010
22:16 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (Älter als 22 Jahre) und er kommt aus Bayern
Nja kondome sind ja nochma was anderes


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Jah Rasta

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