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Drogen?! nachweisbar?

Alkohol & Drogen

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Beitrag/Antwort von schuechtern
22.01.2010
19:04 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (16-17 Jahre) und er kommt aus Saarland
Würd ich verweigern, ohne Verdacht, geht da gar nix. Glaub, das läuft wie bei ner Hausdurchsuchung. Dürfen sowas glaub ich nur anordnen, wenn ein echter Verdacht besteht.

Darfst ja auch verweigern, ins Gerät zu Pusten bei Polizeikontrollen.


Ich glaub auch, Konsum ist nicht strafbar, nur Besitz.

Achso und wenn darfste auf jeden Fall auf Bluttest bestehen, denn nur der ist vor Gericht auch gültig, die Schnelltests liegen schnell mal daneben und im Blut ist es nicht solang wie im Urin.


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"Wenn der Tod ist, bin ich nicht mehr,und solange ich bin, ist er nicht." (Epikur)
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Beitrag/Antwort von 2Pat
23.01.2010
00:27 Uhr

2Pat ist in folgenden Gruppen:

(Offline) - Er ist Männlich (18-22 Jahre) und er kommt aus Bayern
Zitat
anonymbla:
Wie siehts bei Haaren aus? würde mich mal intressieren


In Haaren (alle Körperhaare) ist der Konsum verschiedener Substanzen praktisch zeitlich unbegrenzt nachweisbar.

müsstest dich kahlscheren ^^
solche tests werden aber sehr selten gemacht das sie sehr teuer sind
andernfalls bei mörder vergewaltiger usw denk ich mal aber bei nem normalen drogen konsument wird das normal nicht gemacht

Zitat
silent.:
Kann ich den test eifach so verweigern? oder wie ?
ja die polizei will den machen weil bei uns im ort so viel gekifft wird
und auch an unsere schule .


LOL wie lächerlich haben wohl auch nichts andres zu tun
kannst ja mal sagen das du verweigern willst

im straßenverkehr ist es so das nen verdacht ausreicht um nen pisstest machen zu lassen
wenn du den verweigerst dürften sie dich (soweit ich es noch in erinnerung habe) mit aufs revier nehmen und blutabnehmen hier aber der haken !
wenn sie dich mitnehmen wollen brauchen sie soviel wie ich weis eine richterliche anordnung die sie schnell bekommen wenn die nachts um 2 uhr den schlafenden richter anrufen wegen nem bluttest sagt der aber eh ja da er wegen nem "scheis" konsumenten gewckt wurde und eh genervt dann is ^^



Zitat
Gyko:
Ich würde ein Test verweigern, meiner Meinung nach nur Schikane. Der Besitz ist zwar verboten, jedoch nicht der Konsum ^^

tjoa auch dafür gibts ne lück im system es würde auch erstmal in bayern einer verklagt wegen dem konsum!

sache ist die
typ A besitzt die tüte und gibt sie an typ B zum ziehen ab solang ist sie im besitz von B wenn er sie wieder A gibt kann er dafür nicht belangt werden

so zu der anklage

typ A gab typ B den dübel dann kam ein polizei auto typ B hat den dübel weggeschmissen was die polizei gesehen hat!

ende der geschichte war

typ B würde dafür belangt im besitz von rauschgift zu sein da er zu dem zeitpunkt die tüte hatte und sie weggeschmissen hat
was ihm zum besitzer macht (i-wie so wars)

bin mir nicht mehr genau sicher ist schon etwas länger her das ich die nachrichten gelesen hab aber so in etwa sollte alles stimmen
Zitat

xSnoopzx:
Dacht man kann bis zu ner bestimmten Grammzahl Gras daheim rumliegen haben nur der Konsum wäre verboten?

Hat mir ma n Kiffer erzählt :D


Stimmt so in etwas kleiner nachwuchs polizist :D
in verschiedenen regionen deutschlands gibts sowas wie eigenbedarf
ins baden württemberg liegt die eigenbedarf grenze bei 5 oder 7 gramm
das heist wenn du unter der menge bist wird dir das zeug abgenommen und alles gemeldet wenn es das erste mal war wird dann meist eine anklage fallen gelassen
in bayern liegt die grenze bei 0 gramm (scheis härtestes bundesland "-.- )


@schuechtern

gug hier im text stehen die antworten (:

zu hausdurchsuchung
die darf nur mit gerichtlichen beschluss stattfinden
wenn die bullen allerdings trotzdem deine bude stürmen ohne einen beschluss zu haben müssten alle beweise vor gericht ungültig sein!


mfg
~2Pat



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Bei fragen um Drogen,Substanzen,Medikamenten,psychologie oder problemen in der hinsicht pn an mich kann euch eventuell weiter helfen (:
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Beitrag/Antwort von schuechtern
23.01.2010
09:22 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (16-17 Jahre) und er kommt aus Saarland
JOp ich weiß mit der Hausdurchsuchung.


Hab gelesen, der Alkohol und Drogenschnelltest ist freiwillig, also kannte auf Blutabzapfen bestehn, somit ist aber auch die Chance geringer, dass sie was finden.
Ich hab glaub ich sogar mal gehört, dass wenn der Schnelltest positiv ist(20% fehlerquote), dann musste den Bluttest selbstbezahlen oder i-sowas war das.


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Beitrag/Antwort von 2Pat
23.01.2010
12:43 Uhr

2Pat ist in folgenden Gruppen:

(Offline) - Er ist Männlich (18-22 Jahre) und er kommt aus Bayern
Nuja freiwillig kann man da auch nicht sagen

machste keinen pisstest nehmen se dich mit und machen nen bluttest da kannste eig schon gar nicht mehr verweigern...
is der pisstest positiv nehmen se dich glaub auch schon mit die verrecker die blöden "-.-

das die chance geringer ist was zu finden würde ich nicht sagen
unter anderem finden sie noch viel mehr ^^

von selberzahlen hab ich noch nichts gehört freunde von mir mussten bis jetzt auch nichts zahlen


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Beitrag/Antwort von schuechtern
23.01.2010
14:13 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (16-17 Jahre) und er kommt aus Saarland
Wobei du doch selber gesagt, ahst dass es im BLut nicht solange nachweisbar ist wie im Urin oder?


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Beitrag/Antwort von 2Pat
23.01.2010
19:07 Uhr

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Nachweisbarkeit:

per Urintest: abhängig vom Konsum zwischen 2 Tagen und 3 Monaten
per Blutprobe: abhängig vom Konsum zwischen 3 Tagen und 1 Monat
in Haaren nachweisbar: ja


ja schon aber gibt auch leute die nicht nur kiffen ^^
und da findet man dann halt mehr im blut :D


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Beitrag/Antwort von aZn
26.01.2010
03:13 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (18-22 Jahre) und er kommt aus Bayern

Den Bluttest musst du zahlen, wenn du verweigert hast zu Pusten und dann Positiv im Bluttest bist (Alkoholisiert).

Sollte es sich herausstelen, das du nicht betrunken bist, darf die Polizei es zahlen.

Dazu kommt, das Polizisten einen NACHWEISBAREN Grund haben MÜSSEN. Sprich -> Immer verweigern. (Solange du nicht wirklich betrunken bist xD)

Es gibt nämlich kaum einen wirklichen Grund, selbst leichte Schlangenlinien sind schnell rausgeredet...;)


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Beitrag/Antwort von schuechtern
26.01.2010
13:26 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (16-17 Jahre) und er kommt aus Saarland
Reifen warmgefahren, bekommste nur was wg. Gefährdung des Straßenverkehrs :D


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