2pat... Alkopops sind am 18...:> Ohne Außnahme...^.^
"Alcopops enthalten Schnaps und dürfen – dem Gesetz nach – nur an Erwachsene ab 18 Jahren verkauft werden."
Und hier noch die Begriffserklärung von Wikipedia.
ZitatOft wird der Begriff „Alkopop" fälschlicherweise auch für Biermischgetränke verwendet, die aufgrund fehlenden Branntweins nicht zu Alkopops gezählt werden können. Im Zusammenhang mit Sonderbestimmungen und Sondersteuern auf Alkopops, die in einigen europäischen Staaten eingeführt wurden, wird ausschließlich auf spirituosenhältige Premixgetränke Bezug genommen, weswegen der Begriff „Alkopops“ ausschließlich für spirituosenhältige Süßgetränke verwandt werden kann. Ob allerdings auch nicht-süße Premixgetränke bzw. Premixgetränke in Dosen oder Tuben als „Alkopops“ zu bezeichnen sind, wird derzeit noch unterschiedlich beantwortet.
Und hier noch Orginal der Ausschnit des Alkopops StG Eintrages in dem genannt wird auf was sich die Alkopop-Steuer bezieht:
Zitat(2) Alkopops im Sinne dieses Gesetzes sind Getränke
- auch in gefrorener Form - , die
- aus einer Mischung von Getränken mit einem Alkoholgehalt von 1,2 % vol oder
weniger oder gegorenen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 % vol mit
Erzeugnissen nach § 130 Abs. 1 des Gesetzes über das Branntweinmonopol bestehen,
- einen Alkoholgehalt von mehr als 1,2 % vol, aber weniger als 10 % vol aufweisen,
- trinkfertig gemischt in verkaufsfertigen, verschlossenen Behältnissen abgefüllt sind
und
- als Erzeugnisse nach § 130 Abs. 1 des Gesetzes über das Branntweinmonopol der
Branntweinsteuer unterliegen.
Man beachte das Wort
Branntweinmonopol. :>