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Ausbildung Schweiz?!

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Ausbildung Schweiz?!
04.01.2012
00:28 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (16-17 Jahre) und er kommt aus Niedersachsen
Ich stoße sowieso auf relatives desinteresse/missachten, da das doch seeehr spezifisch ist :

Bin in nem halben jahr mit meinem ersten jahr feddich (BFS Bautechnik, mache maurer) und wollt dann den rest in der schweiz machen (freundinnen,kollegen usw sind dort alle :D) die ausbildung in DE dauert 3 in der schweiz 4, allgemein frag ich mich ob das mögl. wäre ohne neu anzufangen (nochmal grundkurs mauern/tiefbau/holz usw halt ich nich aus), da keiner darauf eine antwort weiß ist meine frage diesbezüglich eher, wo zum geier kann ich mich informieren?(arbeitsamt, was weiß ich für ministerien oder so)

hab echt null plan

zweites problem:

mim A1er lappen in die schweiz ist ja kein problem, aber mit nem A1er lappen in die schweiz ziehen??Würd ich dann mein lappen behalten oder muss ich dann mit 18 nochmals A1 machen? (mit 18 mach ich eh A....)
und ich meine keine aufenthaltsgenemigung vonwegen ausbildung, ich meine staatsbürgerschaft (klar bin noch zu jung aber das ist eine andere sache)

Mir würden jedenfalls ein paar ämter weiterhelfen wo ich mal nachfragen könnte


A
N
T
W
O
R
T

N
R
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Beitrag/Antwort von Snake
18.01.2012
01:07 Uhr

Snake ist in folgenden Gruppen:

(Offline) - Er ist Männlich (18-22 Jahre) und er kommt aus Niedersachsen
→ Student Soziale Arbeit 3. Semester
Für Informationen wegen der Ausbildung würde ich mich entweder an die Bundesagentur für Arbeit oder das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT der schweizer Eidgenossenschaft wenden.

Was den Führerschein angeht, hinfahren kannst du mit deinem Führerschein theoretisch denn: (Stand 2005)
Zitat
Gemäss Art. 43 der Verkehrszulassungsverordnung besteht für die Schweiz folgende Regelung:

Führer von ausländischen Motorfahrräder, Kleinmotorräder und Motorräder mit einem Zylinderinhalt bis 125 ccm,
die das in ihrem Herkunftsland vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben, sind zu Fahrten in der Schweiz zugelassen,
wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und keine Ausschlussgründe vorliegen.

Problem ist jedoch, dass Österreich den A1 erst annerkennt wenn man 18 ist, vorher darf man damit dort nicht fahren (soweit ich weiß)
Und
Zitat
Beim Umzug in die Schweiz behält der deutsche Führerschein ein Jahr seine Gültigkeit. Er muss spätestens dann in einen schweizerischen Führerausweis umgetauscht werden. Dabei können unter Umständen Klassen verlorengehen.

Denn
Zitat
in der Schweiz ist ab 16 A1 50ccm, unbegrenzte Höchstgeschwindigkeit und erst mit 18 darf man dann mit dem A1 125ccm 11kW fahren auch offen.


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