Für Informationen wegen der Ausbildung würde ich mich entweder an die
Bundesagentur für Arbeit oder das
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT der schweizer Eidgenossenschaft wenden.
Was den Führerschein angeht, hinfahren kannst du mit deinem Führerschein theoretisch denn: (Stand 2005)
ZitatGemäss Art. 43 der Verkehrszulassungsverordnung besteht für die Schweiz folgende Regelung:
Führer von ausländischen Motorfahrräder, Kleinmotorräder und Motorräder mit einem Zylinderinhalt bis 125 ccm,
die das in ihrem Herkunftsland vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben, sind zu Fahrten in der Schweiz zugelassen,
wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und keine Ausschlussgründe vorliegen.
Problem ist jedoch, dass Österreich den A1 erst annerkennt wenn man 18 ist, vorher darf man damit dort nicht fahren (soweit ich weiß)
Und
ZitatBeim Umzug in die Schweiz behält der deutsche Führerschein ein Jahr seine Gültigkeit. Er muss spätestens dann in einen schweizerischen Führerausweis umgetauscht werden. Dabei können unter Umständen Klassen verlorengehen.
Denn
Zitatin der Schweiz ist ab 16 A1 50ccm, unbegrenzte Höchstgeschwindigkeit und erst mit 18 darf man dann mit dem A1 125ccm 11kW fahren auch offen.