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Verführung minderj.

Sexualität / Intim

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Verführung minderj.
11.03.2011
22:49 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (18-22 Jahre) und er kommt aus Baden-Württemberg
Falls jemand nicht weiss was chatroulette ist, da chattet man mit läuten wärend der webcam an ist. Also ich habe eine Frage, mein kumpel hat mich um rat gefragt und ich konnt ihm nicht nein ich weiss nicht die Antwort auf deine Frage sagen, weil ich ihn niht in stich lassen wollte. Also er hat bei chatroulette mit einem mädchen gechattet. Das mädchen soll während sie gechattet haben, ab und zu getrunken haben ( wahrscheinlich bier), dass heisst ja eig. dass sie 16 oder älter ist, wenn sie sich an die gesetze hält. Für jüngere ist es ja verboten zu trinken. Also nachdem sie bisschen geschrieben haben, soll mein kumpel dass mädchen gefragt haben, ob sie sich ausziehen würde. Sie fragte mein kumpel dann, was sie dafür bekommen würde. Er dann als spass, du bekommst mich. Das mädchen, soll dann gesagt haben, wenn du dich ausziehst dann mach ich das auch. mein kumpel soll sein t-shirt und pulli ausgezogen haben, aber das mädchen hat sich nicht reagiert, ein paar min später soll sie gesagt haben" du wirst wegen verführung minderjährige angezeigt" wir haben deine ip adresse. mein kumpel hat sich ya nicht ganz ausgezogen, er hatte ya noch seine hose an und nur oberteil war fast offen nur unterwäsche hatte er an.

Also kurzgesagt, er hat das mädchen gefragt ob sie nackt schreiben sollen, dass mädchen wollte sich nur ausziehen wenn mein kollege sich auch auszieht. dann hat mein kollege den ersten schritt gemacht und dass mädchen hat gesagt das sie die ip adresse gefunden hat und das er wegen verführung minderjährige angezeigt wird.

1.War das mit dem bier oder alkoholischen getränk vielleicht nur gespielt um mein kumpel in die falle zu locken oder war das vermutlich nur eine besoffene, die schei**e erzählt hat?ß
2. wenn er wirklich angezeigt werden würde, was wäre dann? müsste er ins gefängnis oder müsste er geldstrafe zahlen, wenn ja wieviel?
3. bekommt er brief, wenn ja von wem oder kommt die polizei?
MEIN KUMPEL IST 20 JAHRE ALT
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Beitrag/Antwort von Meckerziege
12.03.2011
12:51 Uhr

(Offline) - Sie ist Weiblich (16-17 Jahre)
§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage

1.
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
2.
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.
(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1.
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2.
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

Ich habe dir mal die wichtigsten Stellen markiert.
Also ja es könnte sein, dass das Konsequenzen hat,
Quelle:http://bundesrecht.juris.de/stgb/__182.html
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Beitrag/Antwort von partyman
12.03.2011
15:31 Uhr

partyman ist in folgenden Gruppen:

(Offline) - Er ist Männlich (18-22 Jahre) und er kommt aus Niedersachsen
Zitat
ein paar min später soll sie gesagt haben" du wirst wegen verführung minderjährige angezeigt" wir haben deine ip adresse

Wenn sie das tatsächlich geschrieben hat, frag ich mich bitte woher sie die IP haben will.


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Beitrag/Antwort von Snake
12.03.2011
17:01 Uhr

Snake ist in folgenden Gruppen:

(Offline) - Er ist Männlich (18-22 Jahre) und er kommt aus Baden-Württemberg
→ Abiturient
Das ist doch Quatsch.

Verführung Minderjähriger? Sexuelle Handlungen?

Du hast dein T-Shirt ausgezogen. Außerdem haben die keine Möglichkeit, die IP-Adresse z usehen, die wollten dem nur Angst machen, das ist alles ;)
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Beitrag/Antwort von Meckerziege
12.03.2011
17:55 Uhr

(Offline) - Sie ist Weiblich (16-17 Jahre)
Dass das nicht ernst gemeint war, kann ich mir vorstellen, aber die Rechtslage spricht eher gegen den Kumpel des TEs.
Im Übrigen, muss im Falle einer Straftat die IP herausgerückt werden. Allerdings macht das die Polizei
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Beitrag/Antwort von Snake
12.03.2011
23:39 Uhr

Snake ist in folgenden Gruppen:

(Offline) - Er ist Männlich (18-22 Jahre) und er kommt aus Niedersachsen
→ Student Soziale Arbeit 3. Semester
@Meckerziege

1. Da zurzeit die Vorratsdatenspeicherung außer Kraft gesetzt ist könnte die Polizei selbst wenn sie wollte die IP nicht bekommen (nebenbei bemerkt verlangt und bekommt die auch nicht die Polizei sondern die Staatsanwaltschaft und das auch erst wenn ein Verfahren gestartet wird...)

2. Die von dir so schön zitierten Paragraphen treffen hier auch nicht ganz zu denn:
a) Ein Missbrauch hat hier nicht stattgefunden
b) es wurde kein Zwangslage ausgenutzt da das Mädel sich freiwillig auf die Seite begeben hat und das Fenster jederzeit hätte schließen können...
c) sie hat keinerlei sexuelle Handlungen an sich vorgenommen
d) "ihn selbst" ist wohl kaum als Entgeld zu werten...

3. Und als versuchter Missbrauch kann das ganze auch nicht gewertet werden da laut den "Tems of Use" von Chatroulette der oder die BenutzerIn 18 zu sein hat:
Zitat
YOU MUST BE AT LEAST 18 YEARS OF AGE (OR FOR JURISDICTIONS IN WHICH 18 YEARS OLD IS NOT THE AGE OF MAJORITY, AT LEAST THE AGE OF MAJORITY FOR YOUR JURISDICTION) TO VIEW, ACCESS, OR USE THIS WEB SITE, CONTENT OR SERVICES.

Er ist also nicht auf dieses Board gegangen weil er auf der Suche nach Minderjährigen war sondern weil er mit anderen erwachsenen chatten will...

4. Ist es eher sie die sich Strafbar macht weil sie mit unter 18 gar nicht auf diese Seite dürfte. (Wobei es da eher an den Seitenbetreiber gehen würde weil der dies nicht gut genug unterbunden hat...)

5. Und es würde auch keine Undercover Polizei-Aktion sein weil selbst der dümmste Beamte nicht so stumpf vorgehen würde....


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Carpe Noctem - Nutze die Nacht

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