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Handy + Schule

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Handy + Schule
27.01.2011
15:39 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (16-17 Jahre) und er kommt aus Nordrhein-Westfalen
Hallo Leute,

ihr kennt das ja sicher selber mit dem Handy in der Schule, ich selbst kenne es auch noch von früher.
Nur stellt sich mir mit der Zeit die Frage ob das erlaubt war, einem Schüler das Handy 1 Woche abzunehmen.

Immerhin steht im Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetzes folgendes:
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Das heisst ja, dass es im Gesetz einen Paragraphen geben muss, indem dies erlaubt wird.

Was denkt ihr darüber?

MfG

--Disturbed--


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Beitrag/Antwort von Gelöschter User
29.01.2011
10:54 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (16-17 Jahre)
Gelöschter User

Bei uns wird das Handy weggenommen, der Schüler kann es sich dann ohne folgen nach der 6. Stunde wieder abholen ...

Nicht eine Woche ^^

MfG Furby

PS: Von rechtslagen hab ich keine Ahnung ;-)
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Beitrag/Antwort von pino
29.01.2011
11:51 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (18-22 Jahre) und er kommt aus Brandenburg
Also bei mir ist das so also ich schreib ja richtig krass viel sms (vertrag :D) und naja mir wurde es erst vor 3 tagen eingezogen und ich musste 6 stunden ohne handy auskommen oO naja hab es wieder bekommen aber die lehrerin hat gesagt wenn ich mich nochmal erwischen lasse dann nimmt sies weg und meine eltern könnens erst freitag wieder holen wtf??? da gibts aufs maul wenn ich das nich krieg ;D
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Beitrag/Antwort von Meckerziege
29.01.2011
13:49 Uhr

(Offline) - Sie ist Weiblich (16-17 Jahre)
Pino benimm dich.
Bei uns wird so ein handy für 6 Monate eingezogen.
Klar ist, dass man nicht SMS schreiben muss wenn man im Unterricht sitzt. Da kann ich jeden lehrer verstehen
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Beitrag/Antwort von Arthur
29.01.2011
18:56 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (18-22 Jahre) und er kommt aus Hessen
Nun, es ist in dem Sinne keine Enteignung. Du bleibst Eigentümer.
Mit dem Gesetz ist gemeint das dir etwas GANZ weggenommen wird und du weder Besitzer noch Eigentümer mehr davon bist.
Deshalb trifft das Gesetz nicht zu 100% zu.
Aber da du dennoch Eigentümer bist kannst du entscheiden wer deinen Eigentum benutzt oder besitzt, somit MUSST du es nicht abgeben. Doch solltest du es nicht abgeben, wird der Lehrer sich sicher etwas anderes ausdenken, das dann noch schlimmer/schlechter für dich wäre da du so den Unterricht störst.

Also liegts ganz an dir ob du es abgibst und es nach der Stunde/Schule abholst ODER ob du es behälst und dafür eine andere Strafe kassierst.




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Beitrag/Antwort von aZn
30.01.2011
20:47 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (18-22 Jahre) und er kommt aus Bayern

Zitat
Bei uns wird so ein handy für 6 Monate eingezogen.

Da würde ich aus prinzip es wegnehmen lassen und auf die Barrikarden gehen. Das geht ja mal gar nicht.


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Beitrag/Antwort von partyman
01.02.2011
18:58 Uhr

partyman ist in folgenden Gruppen:

(Offline) - Er ist Männlich (18-22 Jahre) und er kommt aus Niedersachsen
Seid dem ich auf der Berufsschule bin hab ich das Problem mit dem Handy nicht mehr! :-P
Da kann jeder so viel Sms tickern und im Internet surfen, bis ihm die Finger abfallen.

In der Schule gelten dennoch weitere Gesetze, Namens Schulordnung.
Und in der sollte etwas über Verbotene Gegenstände stehen.


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Beitrag/Antwort von --Disturbed--
02.02.2011
16:01 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (16-17 Jahre) und er kommt aus Nordrhein-Westfalen
@ Artur

gibt es dazu denn irgendein Gesetz was die Schule dazu ermächtigt so zu handeln, oder darf dies jeder?
Rein aus der Theorie dürfte ich bei mir Zuhause ja dann auch Handys einziehen.

MfG


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