|
Hab hier mal was ausm Internet im Gesetz rausgesucht.
Ob man aber diese Paragraphen auch auf die Sache mit der Pause übertragen kann, weiß ich nicht so genau aber ich denke selbst da gelten sie.
Weil in diesem Sinne er euch ja nötigt, nicht in die Pause gehen zu dürfen. Aber es gibt auch noch den Grundsatz "Der Lehrer beendet den Unterricht!" diesen Satz hab ich bei mir in der Realschule wie auch in der Berufschule in der Hausordnung gefunden und wenn des da so drin steht kann der Lehrer noch so in die Pause ziehen wie er möchte.
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
SignaturImmer mehr alte Menschen verschwinden im Internet, nachdem sie Alt + Entfernen drücken.
|