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Schlimme Sex Panne

Liebe und Kummer

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Schlimme Sex Panne
14.08.2010
15:39 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (18-22 Jahre) und er kommt aus Bayern
Hey Leute, mir gehts voll mieß...
Ich hab gestern meine Freundin (seit nem Monat zusammen) im schlaf gefickt,
ich dachte sie wär noch Wach.. nur sehr sehr müde hald... sie hat mir auf so fragen wie, hättest du noch lust usw. mit so nem hmmm geantwortet.. ich dachte sie wär noch wach...

Ich hab sie dann angetrunken gefickt, bei unserer Freundin im bett...
wir hatten davor ja auch schon... aber ich wusste nicht das sie Schläft..

Was soll ich jetz machen... ich weiß ich hab voll den scheiß gebaut ..
aber ich will nicht das unsere Beziehung kaputt geht, dadurch..

Sie hat in ner Sms geschrieben, das sie geträumt hätte das wir 2 sex hätten..
dann hab ich mir gedacht.. FUCK die hat geschlafen????

mir gings dann so dreckig... aber ich habs ihr zurückgeschrieben das ich sie gefickt hätte...

Sie fühlt sich als wenn sie ein objekt wäre...
aber wir Lieben uns wirklich krass :(((

Man is das schei**e gelaufen....

Helft mir bitte,
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Beitrag/Antwort von barney_grumble
14.08.2010
21:46 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (Älter als 22 Jahre) und er kommt aus Bayern
Ja sag ihr halt ganz einfach wies war


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Jah Rasta
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Beitrag/Antwort von Engelszeichen
14.08.2010
22:33 Uhr

(Offline) - Sie ist Weiblich (16-17 Jahre) und sie kommt aus Nordrhein-Westfalen
Am besten red mit ihr darüber.Entschuldige dich und erkläre es ihr.


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Jeder ist etwas besonderes.
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Beitrag/Antwort von Synth
14.08.2010
23:49 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (18-22 Jahre) und er kommt aus Bayern
Ok hat sich erledigt.. sie stellt mich als Vergewaltiger hin
Hetzt alle leute auf die ich kenne
Brennt mit meinem Besten Freund durch
und Beleidigt mich...

Echt schwach von ihr...
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Beitrag/Antwort von Arthur
15.08.2010
00:21 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (18-22 Jahre) und er kommt aus Hessen
Und wieso glaube ich das das ein Fake ist?
Sie hat also geträumt das ihr Sex hattet? Aha, unwahrscheinlich aber glaub ich dir mal.

Und jetzt ist sie mit deinem Freund "durch gebrannt". Aha.

Was passiert als nächstes? Tötet sie zur Rache dein pinkes Einhorn? Oder vergewaltigt sie den Osterhasen, mit dem du rein zufällig verwant bist?


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Beitrag/Antwort von Synth
15.08.2010
12:10 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (18-22 Jahre) und er kommt aus Bayern
Is wirklich kein Fake
ne Als nächstes kommt Folgendes

Sie Zeigt mich wegen Vergewaltigung / Nötigung an... woho -.-

Was bekomm ich Maximal dafür , da ich unter Alkohol einfluss stand?
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Beitrag/Antwort von Stephan
15.08.2010
13:09 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (16-17 Jahre) und er kommt aus Nordrhein-Westfalen
§ 177
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer eine andere Person
1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,

nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
3. das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2. das Opfer
a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.



Wenn ich das richtig gelesen hab, kannst sechs Monate bis 5 Jahre bekommen.
Ich glaube nicht das es ein Fake ist.


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ICH BIN KEINE SIGNATUR, ICH PUTZE HIER NUR.

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten
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Beitrag/Antwort von barney_grumble
15.08.2010
19:41 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (Älter als 22 Jahre) und er kommt aus Bayern
Ich denke nicht dass sowas als vergewaltigung gewertet wird da sie aus deiner sicht zugestimmt hat


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Jah Rasta

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