Salve,
@Snakemeier
was du meinst nennt sich Aufforderung zu einer Straftat
Liebe Admins, liebe Mods ... tut euch den Gefallen und zensiert diese Beiträge, in denen zu Straftaten aufgerufen wird. Ansonsten kann der Forenbetreiber, bzw. dessen Beauftragte zur Rechenschaft gezogen werden.
Es muss dann nachher nur heissen : "In diesem Forum wurde mir das und das geraten" ...
vergleiche :
Zitat§ 282 Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen
(1) Wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise, daß es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, zu einer mit Strafe bedrohten Handlung auffordert, ist, wenn er nicht als an dieser Handlung Beteiligter (§ 12) mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer auf die im Abs. 1 bezeichnete Weise eine vorsätzlich begangene, mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedrohte Handlung in einer Art gutheißt, die geeignet ist, das allgemeine Rechtsempfinden zu empören oder zur Begehung einer solchen Handlung aufzureizen.
@Thema :
Selbstjustiz ist nie der richtige Weg. Zeige ihn entweder an oder stell ihn vor versammelter Mannschaft zur Rede, von mir aus mit Hilfe einer guten Freundin, teile demjenigen, bei dem du geschlafen hast, von dem Vorfall mit.
So long
WayZ