Also um hier mal wirklich Licht in die Sache zu bringen.
Ein 16 jähriger der unter 16 jährigen Alkohol gibt (Bier/Wein), begeht keine Straftat mit folgen. Es ist solange er unter 18 ist, nur eine Geselschaftlich verwerflich tat.
Ist er 16 und gibt den unter 16 jährigen Harten Alkohol die dem Branntweingesetz unterliegen, kommt die Frage auf woher
er den Alkohol ab 18 hat. Die Tatsache, dass er den unter 16 jährigen Alkohol gegeben hat wird hier wiederum als Geselschaftlich verwerflich geahndet.
Ist er über 18 und gibt unter 16 jährigen jegliche Art von Alkohol, macht er sich damit Straftpflichtig! Busgeld etc. (Wie hoch hier die Strafen liegen ist mir nicht bekannt)
Ist er über 18 und gibt unter 18 jährigen Alkohol das unter dem Branntweingesetz liegt, geschieht das selbe. Er macht sich Strafpflichtig.
So. Diese Regeln gelten 100% in Bayern. Ob es in anderen Bundesländern abweichungen gibt, ist mir nicht bekannt.
ZitatEs geht weder um Bier noch um Vodka...
Es geht um Sachen wie CoolUp und Sangria^^
Es gibt nunmal nur 2 Kategorien. (Vielleicht 3 wenn man Alkopops in eine eigene fasst) Alkoholgehaltige getränke, die dem Branntweingesetz nicht unterliegen und Alkoholgehaltigegetränke die dem Branntweingesetz unterliegen. Die Sachen die du aufgezählt hast fallen unter Kategorie "...die dem Branntweingesetz nicht unterliegen"
Das heißt für dich:
Ein 16 jähriger der unter 16 jährigen Alkohol gibt (Bier/Wein), begeht keine Straftat mit folgen. Es ist solange er unter 18 ist, nur eine Geselschaftlich verwerflich tat.