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Verboten

Familienprobleme

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Verboten
07.02.2008
23:03 Uhr

(Offline) - Zum Geschlecht wurde keine Angabe gemacht
Nen Abend
ist es eigentlich nach deutschem recht verboten, wenn man was mit seiner halb-Cousine hat? (Beziehung)
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Beitrag/Antwort von lordmoritz
08.02.2008
09:14 Uhr

lordmoritz ist in folgenden Gruppen:

(Offline) - Er ist Männlich (18-22 Jahre) und er kommt aus Baden-Württemberg
Hmm du kannst sie so Familiär Lieben aber nicht so wie in einer Beziehung d.h. mit ihr ins Bett hupfen und deinen Spaß haben, weil sobald du mit der ins Bett hupfst begehst du sogenannte Inzucht, und das wird bestraf (wenn nicht sogar mit Gefängnis) jenachdem wie alt du und sie ist.


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Immer mehr alte Menschen verschwinden im Internet, nachdem sie Alt + Entfernen drücken.
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08.02.2008
14:37 Uhr

1031 ist in folgenden Gruppen:

(Offline) - Zum Geschlecht wurde keine Angabe gemacht ( (18-22 Jahre) Jahre)
Inzest wird in Deutschland und Österreich nur zwischen in gerader Linie Verwandten – also Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, und deren Kindern, Enkeln, Urenkeln – sowie zwischen Voll- und Halbgeschwistern (letzteres ist rechtlich umstritten) verfolgt. In Deutschland werden die Abkömmlinge und Geschwister nicht bestraft, wenn sie zur Tatzeit jünger als 18 Jahre waren. Dies bedeutet jedoch nicht, dass dabei gar keine Straftat vorliegt. Die Tat stellt bei Begehung durch Minderjährige eine gegenüber den Minderjährigen bloß nicht verfolgbare rechtswidrige Straftat (die dogmatische Einordnung ist streitig). Damit bleiben aber jedenfalls etwa Anstiftung und Beihilfe dazu strafbar. In Österreich wird nicht bestraft, wer zur Tatzeit jünger als 19 Jahre war und zur Tat verführt wurde.

In Deutschland bleibt der Tatbestand erfüllt, auch wenn das Verwandtschaftsverhältnis im Sinne des Bürgerlichen Rechts durch Adoption erloschen ist. § 173 des deutschen Strafgesetzbuchs stellt nur den vaginalen Beischlaf zwischen engen Verwandten unter Strafe. Andere sexuelle Praktiken sind straffrei. Im Jahr 2003 gab es auf Grund des § 173 auf dem Gebiet der früheren Bundesrepublik Deutschland (Westdeutschlands) zehn Verurteilungen. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtsgültigkeit wird 2008 erwartet. Die Klage gegen den Inzest-Paragraphen ist seit Februar 2007 anhängig.

d.h. wenn sie nur seine halbcousine darf er das
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Beitrag/Antwort von 1096
08.02.2008
15:16 Uhr

1096 ist in folgenden Gruppen:

(Offline) - Zum Geschlecht wurde keine Angabe gemacht ( ( (18-22 Jahre) Jahre) Jahre)
Ich weis ned woher des hast aber klingt logisch

aber ne beziehung mit ner halbschwester anfangen?
des würd ich mir noch überdenken
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Beitrag/Antwort von 726
08.02.2008
19:14 Uhr

726 ist in folgenden Gruppen:

(Offline) - Zum Geschlecht wurde keine Angabe gemacht ( ( ( (18-22 Jahre) Jahre) Jahre) Jahre)

Halbcousine, nicht Schwester. Oder habe ich da was missverstanden?
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Beitrag/Antwort von 1048
08.02.2008
23:47 Uhr

1048 ist in folgenden Gruppen:

(Offline) - Zum Geschlecht wurde keine Angabe gemacht ( ( ( ( (18-22 Jahre) Jahre) Jahre) Jahre) Jahre)
@Vani du hast es richtig verstanden,

wollte nur mall fragen, da läuft nix zwischen uns, aber mein bester freund hat so ein Problem
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Beitrag/Antwort von 726
08.02.2008
23:56 Uhr

726 ist in folgenden Gruppen:

(Offline) - Zum Geschlecht wurde keine Angabe gemacht ( ( ( ( ( (18-22 Jahre) Jahre) Jahre) Jahre) Jahre) Jahre)

Wieso denn?
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Beitrag/Antwort von 1096
09.02.2008
00:10 Uhr

1096 ist in folgenden Gruppen:

(Offline) - Zum Geschlecht wurde keine Angabe gemacht ( ( ( ( ( ( (18-22 Jahre) Jahre) Jahre) Jahre) Jahre) Jahre) Jahre)
Sorry^^ war ja halbcousine gemeint aber falsch geschrieben

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